Unser Vorstand
Unser Vorstand leitet die Geschicke unserer Bruderschaft und wird für vier Jahre in Jahren mit gerader Endziffer gewählt. Alle zwei Jahre hat sich jedoch nur die Hälfte der Vorstandsmitglieder zur Wahl zur stellen, damit es nicht zu einem totalen Bruch in der Vereinsführung kommen kann.
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Stand: 21. März 2024
Der Brudermeister, der stellvertretende Brudermeister, der Kassierer und der Schriftführer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes, von denen einer der Brudermeister oder der Adjutant sein soll, sind befugt, die Schützenbruderschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtsverbindliche Erklärungen der Schützenbruderschaft werden von je zwei Mitgliedern des gesetzlichen Vorstandes abgegeben. Bei allen Kassengeschäften genügt die alleinige Unterschrift des Kassierers.
Der amtierende Schützenkönig, der Präses und der Protektor nehmen nach eigenem Ermessen stimmberechtigt an den Vorstandssitzungen teil.